


Dieses, in verkehrsberuhigter Lage gelegene, ideal geschnittene und rund 541 m² große Baugrundstück gelangt an den heimischen Immobilienmarkt und überzeugt:
Grundstücke
Es handelt sich insgesamt um 4 Bau-Parzellen mit je ca. 541m².
Dort leben, wo sich Stadt und Land treffen:
Aufgrund der praktischen Autobahnanbindung wird die Gemeinde bereits zum Speckgürtel von Wels und Linz gezählt.
15 Minuten – Wels
25 Minuten – Linz
10 Minuten – Bad Schallerbach
12 Minuten – Grieskirchen
25 Minuten – Ried im Innkreis
45 Minuten – Passau
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Mit unserem Partner – der Trend Immotreuhand GmbH – haben Sie auf Wunsch einen kompetenten Partner für Ihr neues Eigenheim gefunden. TREND errichtet hochqualitative Immobilien individuell auf Ihre Wünsche angepasst. Mit TREND kommen Sie entspannt zum neuen Eigenheim. TREND übernimmt alles für Sie. Wirklich Alles. Von der individuellen Planung, bis hin zur Übergabe des schlüsselfertigen Hauses.
Zusammenfassung und Highlights:
Weitere Detailinformationen sowie die Vereinbarung eines Besichtigungstermins erhalten Sie gerne nach schriftlicher Kontaktaufnahme.
KONTAKT
VIVIAMO Immobilien GmbH
Michael Honetschläger
staatl. gepr. Bauträger / Immobilienmakler
Mobil: +43 (0) 650 999 85 03
Mail: m.honetschlaeger@viviamo.at
Web: www.viviamo.at
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Angaben Ihrer Kontaktdaten wie der Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse bearbeiten können. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes streng vertraulich behandelt. Alle angegebenen Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die von Eigentümerseite oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden, kann keine Haftung übernommen werden und diese sind daher ohne Gewähr!
Wir weisen ebenfalls darauf hin, als Doppelmakler tätig zu sein. Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Gegebenenfalls gilt als Bemessungsgrundlage für die gesetzlich geregelte Provision auch die Bruttosumme des im Hauptvertrages (Generalunternehmervertrag) vereinbarten Gesamtpreises.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.
Objektnummer
924
Vermarktungsart
Kauf
Objektart
Grundstück
Nutzungsart
WOHNEN
Grundfläche
541,00
m2
Verkehr
Bus
500 m
Autobahnanschluss
500 m
Bahnhof
5.500 m
Sonstige
Bank
500 m
Geldautomat
500 m
Post
3.000 m
Polizei
7.500 m
Nahversorgung
Supermarkt
500 m
Bäckerei
3.000 m
Einkaufszentrum
7.000 m
Kinder & Schulen
Schule
1.000 m
Kindergarten
1.000 m
Gesundheit
Arzt
500 m
Apotheke
5.500 m
Krankenhaus
5.500 m

Michael Honetschläger
staatl. gepr. Bauträger / Immobilienmakler
+43 650 999 85 03
+43 650 999 85 03
m.honetschlaeger@viviamo.at

Kaufpreis
119.000,00
EUR
Provision:
3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt.
Grünblick
Abgebildete Visualisierungen dienen lediglich der Veranschaulichung und sind als Symbolbilder zu bewerten. Die tatsächliche Bebauung entnehmen Sie den dafür ausgewiesenen Plänen. Visualisierungen der Innenräume oder über die Ausstattung sind lediglich als Vorschläge zu bewerten.
Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Michael Honetschläger
staatl. gepr. Bauträger / Immobilienmakler
+43 650 999 85 03
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Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständigen Angaben Ihrer Kontaktdaten wie der Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse bearbeiten können. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes streng vertraulich behandelt. Alle angegebenen Informationen wurden nach bestem Wissen erstellt. Für Angaben, Auskünfte und Flächen, die von Eigentümerseite oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden, kann keine Haftung übernommen werden und diese sind daher ohne Gewähr!
Wir weisen ebenfalls darauf hin, als Doppelmakler tätig zu sein. Zwischenkauf vorbehalten. Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande. Gegebenenfalls gilt als Bemessungsgrundlage für die gesetzlich geregelte Provision auch die Bruttosumme des im Hauptvertrages (Generalunternehmervertrag) vereinbarten Gesamtpreises.